Die LEG Fröschenmoos ist der direkte Stromaustausch zwischen Solaranlagen und Verbrauchern in Reichenbach. Erzeugt wird im Quartier, verbraucht wird im Quartier — und alle profitieren: Produzenten erhalten mehr für ihren Strom, Verbraucher zahlen weniger.
Wer keine Zeit hat — hier die fünf Dinge, die Sie über die LEG Fröschenmoos wissen sollten.
Eine LEG ist Solarstrom-Sharing. Nachbarschaften teilen Solarstrom direkt — die BKW bleibt Netzbetreiber, transportiert nur den Strom.
Verbraucher zahlen weniger. Bis zu 3.20 Rp/kWh günstiger als BKW Energy Green — durch fairen Energiepreis und 20 % Netzrabatt nach StromVV.
Produzenten verdienen mehr. 11 Rp/kWh statt 8 Rp (Privat) oder 5.50 Rp (Firma) BKW-Rückliefervergütung. Die 8 Rp sind die gesetzliche Mindestvergütung für Anlagen unter 30 kWp (6 Rp Energie + 2 Rp Herkunftsnachweis); grössere Anlagen über 30 kWp erhalten keine Mindestvergütung, sondern den schwankenden Marktpreis (Annahme ~5.50 Rp).
Kein Aufwand. Smart Meter erfasst alles automatisch alle 15 Minuten. Keine Installation, keine Umstellung.
Jederzeit kündbar mit 4 Monaten Frist. Grundgebühr CHF 40/Jahr (Privat) bzw. CHF 80/Jahr (Firma).
Je nachdem, ob Sie Solarstrom verbrauchen, produzieren oder beides tun, sieht der Vorteil anders aus. Wählen Sie unten Ihre Rolle — Sie sehen sofort die für Sie relevanten Zahlen.
Sie kaufen lokal produzierten Solarstrom direkt aus der Nachbarschaft, statt ihn vom nationalen Strommix zu beziehen. Zum gleichen Zähler, ohne Installation.
Statt Ihren Solarstrom-Überschuss zur tiefen BKW-Vergütung einzuspeisen, verkaufen Sie ihn direkt an Nachbarn — zu einem deutlich besseren Preis.
Der typische Fall im Einfamilienhaus mit Wärmepumpe: Sie speisen Überschuss ins LEG ein und beziehen abends/im Winter Strom aus der LEG. Doppelter Nutzen.
Eine LEG ist kein Stromnetz und kein Versorger — sie ist eine Vereinbarung zwischen Nachbarn, dass der lokal erzeugte Solarstrom zu fairen Preisen unter sich abgerechnet wird, bevor er zur BKW geht. Das physische Stromnetz und die Stromrechnung bleiben unverändert.
PV-Anlagen im Fröschenmoos und Umgebung erzeugen Strom. Dieser steht der Gemeinschaft zur Verfügung, sofern nicht selbst gebraucht.
Der Smart Meter jedes Teilnehmers erfasst Produktion und Verbrauch viertelstündlich und meldet die Daten an den LEG-Abrechnungsdienst.
Verfügbarer LEG-Strom wird anteilig nach Verbrauch auf alle Bezüger aufgeteilt — fair und automatisch, ohne menschliches Zutun.
BKW rechnet wie bisher ab — die LEG erstellt zusätzlich eine Abrechnung über den intern getauschten Strom (Differenz zwischen LEG- und BKW-Tarif).
Stellen Sie sich Ihren Solarstrom wie Wasser vor, das von oben in eine Kaskade aus vier Becken fliesst. Jedes Becken wird zuerst befüllt, bevor das Wasser ins nächste überläuft. Ihr Strom bleibt also zuerst bei Ihnen — die LEG bekommt nur, was Sie selbst nicht brauchen.
Ihr Haus, Ihre Geräte, Ihre Wärmepumpe. Wertvollster Strom, weil keine Abgaben oder Netzgebühren anfallen.
Falls Sie ein Mehrfamilienhaus oder einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch haben: Mieter werden zuerst beliefert.
Was Sie und Ihr ZEV nicht brauchen, geht an Nachbarn in der LEG — für 11 Rp/kWh.
Was niemand sonst braucht, geht an die BKW zur Rückliefervergütung (8 Rp privat, ~5.50 Rp Firma).
Beispiel · 10 kWp PV (~9’500 kWh/Jahr) · ~3’500 kWh Eigenverbrauch · ~3’000 kWh in LEG · ~3’000 kWh an BKW
Die Stromwelt steckt voller Abkürzungen. Hier die wichtigsten in einem Satz erklärt — Sie können in den FAQ-Antworten weiter unten gerne darauf zurückkommen.
Für Interessierte mit Hang zum Detail — hier die rechtliche und technische Tiefe.
Die LEG existiert in der Schweiz erst seit dem 1. Januar 2026. Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG, „Mantelerlass Energie") und insbesondere Art. 17b StromVG sowie Art. 19h StromVV hat der Bundesrat erstmals geregelt, dass mehrere Liegenschaften über das öffentliche Verteilnetz hinweg Strom austauschen dürfen — nicht mehr nur innerhalb eines ZEV.
Konkret heisst das:
Die LEG Fröschenmoos befindet sich auf der „Karte mit niedriger Rabattstufe" der BKW und erhält damit den 20-%-Rabatt auf den Netzarbeitspreis — siehe FAQ unten.
Jeder Smart Meter sendet alle 15 Minuten zwei Werte an die BKW: +kWh Bezug (was vom Netz gezogen wurde) und −kWh Einspeisung (was ins Netz floss). Die BKW konsolidiert diese 96 Datenpunkte pro Tag und übermittelt sie täglich über den Swisseldex Datahub an unser LEG-Abrechnungstool.
In jedem Viertelstundenfenster wird folgende Logik angewendet:
Daraus entsteht für jeden Teilnehmer pro Monat eine LEG-Abrechnung mit dem fairen Innentarif von 11 Rp/kWh für den intern getauschten Strom.
Sehr wenig. Die BKW-Rechnung bleibt strukturell gleich — Sie erhalten weiterhin die monatliche bzw. quartalsweise Abrechnung mit allen 11 Positionen (Energie, Netz, Abgaben, Messung).
Nur zwei Positionen verändern sich:
Sie erhalten also weiterhin eine BKW-Rechnung, plus zusätzlich eine kleine LEG-Rechnung über den intern getauschten Strom. Detaillierte Aufschlüsselung im Tarif-Bereich weiter unten.
Die LEG hat einen einzigen, fairen Energiepreis: 11 Rp/kWh. Verglichen mit den vier BKW-Produkten ergeben sich folgende Differenzen — Basis 2026, Werte exkl. MwSt. Wer Energy Green bezieht, profitiert deutlich stärker als bei Energy Blue oder Grey.
BKW Energy Blue 2026, Niederspannung
Bis 50 MWh/a in BKW-Grundversorgung
PV-Anlage bis 30 kWp
PV-Anlage über 30 kWp
Alle Angaben exkl. MwSt., ohne Gewähr. Netznutzung, Abgaben und Gemeindegebühren werden weiterhin direkt durch die BKW abgerechnet. LEG-Grundgebühr CHF 40/Jahr (Privat) bzw. CHF 80/Jahr (Firma).
Eine BKW-Rechnung besteht aus 11 Positionen in vier Bereichen. Nicht alle werden durch die LEG-Mitgliedschaft beeinflusst — nur die Positionen, die am bezogenen Strom hängen und unter den Netznutzungstarif des Verteilnetzbetreibers fallen. Schematische Jahresrechnung für einen Haushalt mit Wärmepumpe und ca. 15’000 kWh Jahresbezug auf Niederspannung, Tarifprodukt BKW Energy Green (100 % Schweizer Strom aus erneuerbaren Quellen, Stand 2026, alle Werte exkl. MwSt):
| Position | Was ist das? | Berechnung | CHF | LEG? |
|---|---|---|---|---|
| Energie (Lieferant BKW) | ||||
| Grundtarif Energie | Fixe Lieferanten-Grundgebühr. | 1 Jahr × 39 CHF/a | 39.00 | — |
| Energie Einheitstarif | Der eigentliche Strom — Energy Green: 12.52 Rp/kWh. | 15’000 kWh × 12.52 Rp | 1’878.00 | ✓ ja |
| Netznutzung (Verteilnetzbetreiber BKW) | ||||
| Grundtarif Netz | Fixe Hausanschluss-Gebühr. | 1 Jahr × 96 CHF/a | 96.00 | — |
| Arbeit Einheitstarif Netz | Transport durchs Verteilnetz pro kWh. 20 % LEG-Rabatt. | 15’000 kWh × 8.39 Rp | 1’258.50 | ✓ −20 % |
| Systemdienstleistungen Swissgrid | Gesetzliche Abgabe für nationale Netzstabilität. | 15’000 kWh × 0.27 Rp | 40.50 | — |
| Stromreserve | Abgabe für nationale Wasserkraftreserve. | 15’000 kWh × 0.41 Rp | 61.50 | — |
| Tarifzuschlag solidarisierte Kosten | Zuschlag für systemrelevante Kosten. | 15’000 kWh × 0.05 Rp | 7.50 | — |
| Messung | ||||
| Niederspannung ohne Wandlermessung | Zählermiete — fix. | 1 Jahr × 79 CHF/a | 79.00 | — |
| Abgaben & Leistungen | ||||
| Gesetzliche Förderabgabe | KEV (Förderung erneuerbar) + Gewässerschutz. | 15’000 kWh × 2.30 Rp | 345.00 | — |
| Konzessionsabgabe Gemeinde | Lokale Abgabe — gedeckelt CHF 300/Zähler. | 15’000 kWh × 1.50 Rp | 225.00 | — |
| Total Jahr (exkl. MwSt) | ~ 4’030 | |||
Schnell-Lesehilfe: Von 11 Positionen sind nur zwei LEG-relevant — die Energie (Energy Green 12.52 Rp/kWh) und der Netznutzungs-Arbeitspreis (8.39 Rp/kWh, 20 % Rabatt). Alles andere bleibt gleich.
Mit LEG-Mitgliedschaft wird für jede LEG-kWh der Energiepreis durch 11 Rp ersetzt und der Netzarbeitspreis um 20 % reduziert (8.39 → 6.71 Rp):
BKW Energy Green: 12.52 + 8.39 = 20.91 Rp/kWhBei 15’000 kWh/Jahr und einem realistischen LEG-Anteil von 30 %: 4’500 kWh × 3.20 Rp = CHF 144 Strompreis-Ersparnis abzüglich LEG-Grundgebühr CHF 40 = CHF 104 Netto-Vorteil pro Jahr.
Beispielrechnung schematisch. Reale Tarife je nach Anschlussleistung, Tarifmodell und Standortgemeinde unterschiedlich. Die LEG ändert nichts an der Lieferanten- und Netzbeziehung zur BKW — alle Positionen werden weiterhin von der BKW abgerechnet, der LEG-Strom-Anteil zusätzlich über unser eigenes LEG-Abrechnungstool im Kundenportal.
Das neue Schweizer Stromgesetz ändert ab dem 1. Januar 2027 die Vergütung für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird: Statt eines vierteljährlichen Durchschnittspreises gilt neu der stündliche EPEX-Spotmarktpreis. Für Teilnehmer unserer LEG ist das eine gute Nachricht — der lokal geteilte Solarstrom bleibt davon unberührt.
Das Problem für Einzelanlagen ohne LEG: Der Börsenpreis schwankt stark. Ausgerechnet an sonnigen Sommermittagen, wenn schweizweit alle Solaranlagen gleichzeitig einspeisen, fällt er oft gegen 0 Rappen oder wird sogar negativ. Wer dann nur ins Netz einspeist, erhält ab 2027 wenig bis nichts — genau in den Stunden mit der höchsten eigenen Produktion.
So schützt die LEG ihre Einspeiser: Innerhalb der LEG wird Ihr Solarstrom zuerst lokal an Nachbarn weitergegeben — zum fixen LEG-Tarif von 11 Rp./kWh, bevor überhaupt etwas ins öffentliche Netz fliesst. Nur der Überschuss landet am Spotmarkt. Damit ist jede in der LEG verbrauchte Kilowattstunde vollständig vom Börsenpreis entkoppelt — und der Vorteil der LEG wächst ab 2027 spürbar.
Ein Vergleich pro eingespeister Kilowattstunde (Werte illustrativ, EPEX schwankt — ohne Gewähr):
z.B. Firmen — rein marktbasiert
Haushalte mit eigener PV-Anlage
70-%-Einspeisebegrenzung: Bei Solaranlagen, die ab 2026 ans Netz gehen, wird die Leistung am eigenen Einspeisepunkt auf 70 % der installierten PV-Leistung (kWp) begrenzt — eine Netzschutzmassnahme im Wechselrichter, pro Netzanschluss individuell. Bestehende Anlagen sind erst beim Wechselrichter-Austausch betroffen. Das ist kein dauerhafter Abzug: Gekappt wird nur die Spitze in wenigen Stunden, der Jahresverlust liegt unter 3 % (mit Eigenverbrauchs-Steuerung meist unter 1 %). Senken lässt sich die Abregelung nur durch Eigenverbrauch im eigenen Haus oder einen Speicher. An dieser Regel ändert die LEG nichts — ihr Vorteil liegt nicht in weniger Abregelung, sondern im besseren Preis für den eingespeisten Strom (fix 11 Rp. statt Spotmarkt).
Die 70-%-Grenze sitzt nicht am Wechselrichter, sondern am Einspeisepunkt — der Grenze zwischen Ihrem Haus und dem öffentlichen Netz. Was Sie im selben Moment selbst verbrauchen, passiert davor und entlastet diesen Punkt.
Je mehr im Haus selbst verbraucht wird, desto seltener erreicht der Überschuss am Einspeisepunkt überhaupt die 70-%-Grenze — deshalb ist der Ertragsverlust so gering. Schematische Darstellung.
Stand Juni 2026, Änderungen vorbehalten. Die genannten Spotmarktwerte sind illustrativ und ohne Gewähr — der Börsenpreis schwankt stündlich. Massgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen (Stromgesetz CH, ElCom-Verfügungen) sowie der Gründungsvertrag der LEG Fröschenmoos.
Aus den Tarif-Differenzen ergibt sich der jährliche Nutzen — nach Abzug der Grundgebühr. Grüne Zone = Gewinn, rote Zone = Kosten überwiegen noch. Wählen Sie unten Ihre Rolle und Ihr aktuelles BKW-Produkt.
Alle Werte ohne Gewähr. Individuelle Rentabilität hängt von Ausrichtung, Eigenverbrauch und tatsächlichem LEG-Anteil ab.
Die LEG Fröschenmoos vereint Liegenschaften in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal — Privathaushalte, Gewerbe und Landwirtschaft im gleichen BKW-Trafostationskreis.
Die BKW stellt eine interaktive Karte bereit, auf der Liegenschaften für eine LEG sichtbar sind. Die LEG Fröschenmoos liegt auf der „Karte mit niedriger Rabattstufe" (20 % Netzrabatt). Geben Sie im Suchfeld „Reichenbach im Kandertal" ein — Liegenschaften mit gleicher Punktfarbe und -bezeichnung können gemeinsam eine LEG bilden.
Der Beitritt ist einfach. Die Kündigung ist jederzeit mit 4 Monaten Frist auf ein Monatsende möglich.
Kontaktformular ausfüllen oder Marc Allenbach direkt schreiben.
BKW bestätigt Netzebene und Smart Meter. Dauert in der Regel 2–4 Wochen.
Beitrittsvertrag und Datenanmeldung beim VNB unterzeichnen.
Ab dem nächsten Monatsbeginn fliesst LEG-Strom in Ihre Abrechnung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen — von Versorgungssicherheit bis zur Tarifänderung. Filtern Sie nach Thema, oder lesen Sie alles am Stück.
Die Stromversorgungsverordnung (Art. 19h StromVV, in Kraft seit 1.1.2026) staffelt den Rabatt nach durchquerten Netzebenen:
In der LEG Fröschenmoos sind die Liegenschaften nicht am selben Trafostrang — der Strom fliesst über die Trafostation. Damit greift der 20-%-Rabatt.
Die fixen BKW-Anteile (Hausanschluss-, Netzgrundgebühr, Zählermiete; typisch CHF 100–200/Jahr) bleiben auch als LEG-Mitglied unverändert. Auswirkungen einer Erhöhung:
Die Vergütung beim Verkauf an die BKW besteht aus zwei Teilen:
Tarife BKW 2026:
Die LEG zahlt allen Produzenten fix 11.00 Rp/kWh. Mehrertrag also +3.00 Rp für Privat- und +5.50 Rp für Firmen-Anlagen.
Weil die LEG ihren internen Tarif selbst festlegt. Innerhalb der Gemeinschaft kaufen und verkaufen die Teilnehmer den Strom direkt untereinander — es gibt keinen Börsen- oder Marktpreis dazwischen, an den die LEG gebunden wäre. Die Teilnehmer vereinbaren den Preis frei.
Möglich ist das, weil der Energiepreis innerhalb der LEG ein Nullsummen-Geschäft ist: Was der Bezüger zahlt, erhält der Produzent. Solange der LEG-Tarif unter dem BKW-Bezugstarif und über der BKW-Rückliefervergütung liegt, profitieren beide Seiten. 11 Rp./kWh liegt genau in diesem Fenster.
Wie die BKW bei der Grundversorgung legt die LEG diesen Preis heute als festen Jahrestarif fest — das sorgt für Planbarkeit, gerade weil die Vergütung für die Netzeinspeisung ab 2027 dynamisch (stündlich nach Spotmarkt) wird. Künftig ist auch für die LEG ein dynamisches oder gestuftes Modell denkbar, falls die Gemeinschaft das beschliesst. Wann und wie der LEG-Tarif angepasst wird, steht in der Frage «Wie und wann ändert die LEG ihre internen Tarife?».
Ja. Nach LEG-Aktivierung am 1. Juli 2026 ist Beitritt laufend möglich:
Der LEG-Vorteil ist immer die Differenz zum BKW-Tarif:
Es kommt aufs BKW-Produkt an:
| BKW-Produkt | BKW-Total | LEG-Total | Differenz |
|---|---|---|---|
| Energy Grey | 17.41 Rp | 17.71 Rp | −0.30 Rp |
| Energy Blue | 18.41 Rp | 17.71 Rp | +0.70 Rp |
| Energy Green | 20.91 Rp | 17.71 Rp | +3.20 Rp |
| Freier Markt (>100 MWh)* | ~15.39 Rp | 17.71 Rp | −2.32 Rp |
* Annahme 7 Rp/kWh Energie aus dem freien Markt.
Ja, technisch und rechtlich problemlos. Grossverbraucher bleiben Endkunden des VNB für die Netznutzung — und genau dort greift der 20-%-LEG-Rabatt.
Für Produzenten wird die LEG noch attraktiver: Spotpreise sind in PV-reichen Stunden tief — der fixe LEG-Tarif von 11 Rp liegt deutlich darüber.
Für reine Verbraucher wird der Vorteil schmaler, dafür profitieren sie von Preisstabilität.
Anpassbar: Der LEG-Tarif kann auf ein Stufenmodell oder eine indexbasierte Formel umgestellt werden — Mehrheitsbeschluss genügt.
Physikalisch fliesst der Strom immer zum nächsten Verbraucher — das ist auch ohne LEG so. Strom kennt keine Eigentümer; im selben Niederspannungsnetz vermischen sich alle Quellen.
Die LEG ist eine buchhalterische Vereinbarung: für jede kWh, die Sie ins Netz einspeisen und ein Nachbar gleichzeitig bezieht, wird in der Abrechnung der LEG-Tarif statt des BKW-Tarifs verwendet. Das ist gesetzlich klar geregelt und durch die Smart-Meter-Daten lückenlos nachvollziehbar.
Die Rechnungsstellerin der LEG ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (von der MWST befreit gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG). Auf den LEG-Rechnungen wird daher keine MWST ausgewiesen — die Beträge sind Endpreise. Der LEG-Tarif (z. B. 11 Rp/kWh) versteht sich inklusive allfälliger MWST.
Für reine Verbraucher entsteht dadurch kein Nachteil: Sie zahlen schlicht den Endpreis, ohne MWST-Aufschlag.
Für mehrwertsteuerpflichtige Teilnehmer, die einspeisen (insbesondere Firmen): Die Einspeisevergütung wird Ihnen als Endbetrag ohne gesonderten MWST-Ausweis ausbezahlt (Gutschriftsverfahren). Das heisst nicht, dass die Vergütung mehrwertsteuerfrei ist — eine allfällig geschuldete MWST gilt als im ausbezahlten Betrag enthalten. Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese Vergütung gegenüber der Steuerverwaltung korrekt zu deklarieren und die geschuldete MWST aus dem erhaltenen Betrag herauszurechnen und abzurechnen. Bitte klären Sie das vorgängig mit Ihrer Steuerberatung.
Ab dem 1. Januar 2027 wird Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, stündlich nach dem EPEX-Spotmarktpreis vergütet statt nach einem Quartalsdurchschnitt. An sonnigen Sommermittagen — wenn Ihre Anlage am meisten produziert — fällt dieser Preis oft gegen 0 Rappen oder wird negativ.
In der LEG wird Ihr Strom dagegen zuerst lokal zum fixen LEG-Tarif von 11 Rp./kWh verkauft und ist damit vom Spotmarkt entkoppelt. Ihr Vorteil als Einspeiser wächst ab 2027:
Bei neuen Solaranlagen ab 2026 wird die Leistung, die am eigenen Einspeisepunkt ins öffentliche Netz fliesst, auf 70 % der installierten PV-Leistung (kWp) begrenzt. Eingestellt wird das im Wechselrichter; es dient dem Netzschutz.
Das ist kein dauerhafter Abzug von 30 %: Gekappt wird nur die Spitze in den wenigen Stunden, in denen die Anlage über 70 % läuft. Übers Jahr gehen deshalb weniger als 3 % der Produktion verloren.
Gilt das für meine bestehende Anlage? Nein, nicht sofort. Die Begrenzung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 ans Netz gehen. Anlagen, die vorher angeschlossen wurden, laufen unverändert weiter — die Regel greift bei ihnen erst, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird.
Die Grenze gilt pro Netzanschluss individuell — für jeden Produzenten und jeden Wechselrichter einzeln. Reduzieren lässt sich die Abregelung nur durch Eigenverbrauch im eigenen Haus (hinter demselben Anschluss) oder durch einen Batteriespeicher: Was im selben Moment im Gebäude verbraucht wird, fliesst gar nicht erst ins Netz. Die BKW erlaubt zudem eine dynamische Umsetzung über ein Energiemanagementsystem, das die Spitze gezielt in Eigenverbrauch und Speicher lenkt — der reale Verlust liegt dann meist unter 1 %.
Die LEG ändert an der 70-%-Regel nichts — und das muss sie auch nicht. Ihr Nachbar bezieht den LEG-Strom über seinen eigenen Netzanschluss; physikalisch läuft Ihr Überschuss trotzdem über Ihren Einspeisepunkt. Der Nutzen der LEG liegt nicht in weniger Abregelung, sondern im besseren Preis: Der eingespeiste LEG-Anteil wird mit fix 11 Rp./kWh vergütet statt zum tiefen Spotmarktpreis.
Verlagern Sie energieintensive Geräte in die Tagesstunden zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die Solarproduktion am höchsten ist:
Jede so verbrauchte Kilowattstunde kostet Sie den günstigeren LEG-Tarif statt des BKW-Vollpreises — und erhöht zugleich den lokalen Eigenverbrauch, der ab 2027 besonders wertvoll ist.
Füllen Sie das Formular aus, und wir melden uns innerhalb weniger Tage. Unverbindlich, kostenlos, ohne Verpflichtung.
LEG-Vertreter
Marc Allenbach
Marc Allenbach Immobilien AG
Fröschenmoosweg, 3713 Reichenbach im Kandertal
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